Allgemeine Geschäftsbedingungen der KUEN GmbH

1.    Allgemeines -Geschäftsbedingungen, Angebot, Geltungsbereich, Vertragsabschluss

1.1    Die Vermietung aller beweglichen Güter, sowie Fahrzeugen und Anhänger erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle Angebote und Mietverträge für die zur Verfügung gestellten Geräte, Maschinen, Fahrzeuge sowie Anhänger und nachträglich angeführte Güter. Somit sind Mietvertragsbedingungen des Mieters ausdrücklich widersprochen.

1.2    Änderungen oder Abweichungen sind nur in schriftlicher Form abzuändern und werden nur akzeptiert nach schriftlicher Betätigung der Geschäftsführung oder dessen Vertretung.

1.3    Absprachen mit anderen Personen der Fa. KUEN GmbH oder MOSA GmbH sind nicht zulässig. Vorrangig sind in jedem Fall diese Geschäftsbedingungen. (Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen unzulässig)

1.4    Verträge aller Art können nur mit volljährigen Personen mit Wohnsitz in             Österreich abgeschlossen werden. Der Mieter ist einverstanden mit einer Kopie des Führerscheines oder des Ausweises. Bei Benützung von Geräten die eine Fahrer/Benützer Erlaubnis erfordern (z.B.: Anhänger Führerschein) gewährleistet der Mieter diese zu besitzen. Er ist nicht berechtigt die Güter/Fahrzeuge/Anhänger usw. an Dritte zu überlassen. Die Haftung liegt ausschließlich beim Mieter. Jeglicher Schaden wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

1.5    Alle Angebote sind freibleibend und Netto angeführt. Auftragsbestätigungen können binnen 14 Tagen retour gesendet werden. Buchungen sind verbindlich und werden auf jeden Fall verrechnet. Eine Stornierung ist ausschließlich schriftlich möglich und muss mindestens 7 Tagen vor Buchung storniert werden. Die Storno Gebühr beträgt 25 Prozent des Vertrages inklusive einer Bearbeitungsgebühr von € 50,00 Netto. Bei einer Stornierung innerhalb der 6 Tage vor der Buchung werden die gesamten Kosten verrechnet.

1.6    Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Mieter gegenüber dem Vermieter abzugeben sind, benötigen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

1.7    Strafen und Vergehen sowie der Missbrauch des Mietgegenstandes obliegen dem Mieter und werden inklusiver Bearbeitungsgebühren weiterverrechnet, je nach Aufwand. Jedoch beträgt der Mindestsatz pro Stunde € 50,00 Netto.

2.    Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter

2.1    Die Mietdauer erstreckt sich über den gesamte Buchungszeitraum, Verlängerungen sind nur schriftlich anzufragen und nur möglich, sofern keine anschließende Buchung vorliegt. Eine vorzeitige Rückgabe ist kostenpflichtig und ist nur mit schriftlicher Zustimmung möglich.

2.2    Der Mieter verpflichtet sich die Mietgegenstände ordentlich und sachgemäß zu bedienen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Bedienungsfehler trägt der Mieter alle Kosten. Er bestätigt, dass die Geräte fachgerecht bedient werden, bei nicht gerechtem Fachwissen ist einen Facharbeiter einzusetzen. Streng untersagt ist die Geräte unsachgerecht oder missbräuchlich zu bedienen. (z.B.: mit Bagger stemmen oder verdichten)

2.3    Eine sach- und fachgerechte Wartung und Pflege muss stets gegeben sein. Ein Instandsetzungsbedarf ist umgehend zu melden. Reparaturen, Veränderungen, An – und Umbauten und Kennzeichnungsentfernungen sind ohne schriftliche Zustimmung nicht erlaubt. Genehmigungen aller Art sind selbst zu besorgen und zu bezahlen. Bedienung durch Fachpersonal und vorgeschriebenen Inspektionen muss immer stattgeben werden, der Zugriff auf das Gerät und die Ausfallzeit kann vom Mieter nicht geltend gemacht werden.

2.4    Ein Stand- bzw. Einsatzortwechsel ist unverzüglich bekannt zu geben. Der Vermieter kann jederzeit zur Kontrolle vorbeikommen ob die Geräte ordnungsgemäß behandelt werden. Der Mieter ist ausdrücklich damit einverstanden nach Anfrage den Ort bekanntzugeben und verzichtet auf einen Widerruf.

2.5    Die Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Straßenverkehrsvorschriften, insbesondere Ladung und Transport des Mietgegenstandes werden vom Mieter gewährleistet.  Die Haftung für etwaige Schäden trägt der Mieter.

2.6    Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand vollgetankt und sauber zurück zu bringen.

2.7    Bei Versagen des Gerätes ist die Firma KUEN GmbH berechtigt den Mieter ein gleichwertiges Gerät zu Verfügung zu stellen. Ist dies der Firma Kuen GmbH in einem Zeitraum von 1 – 3 Tagen, je nach Gerät, nicht möglich, darf sich der Vermieter an einen anderen Anbieter wende. Jedoch nicht vor Fristende. Der Mieter ist mit dieser Vereinbarung unwiderruflich einverstanden.

2.8    Mietgeräte sind ohne Anmeldung (amtliche Kennzeichenpflicht) nicht für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, da insoweit keine entsprechende Versicherungsdeckung für Haftpflichtschäden besteht. Es ist daher dem Mieter nicht erlaubt ohne entsprechenden eigenen Haftpflichtversicherungsschutz am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.

3.    Überlassung des Mietgegenstandes, Verzug des Vermieters

3.1    Der Vermieter übergibt den Mieter den Gegenstand einwandfrei, betriebsfähig und vollgetankt mit allen notwendigen Unterlagen.

3.2    Bei Abholung oder Lieferung des Gerätes beginnt der Mietzeitraum. Bei Annahme übernimmt der Mieter alle Pflichten und Haftungen. Die Kuen GmbH ist berechtigt ein annähernd gleichwertiges Gerät, statt dem vertraglich vereinbarten, bereitzustellen.

3.3     Eine Besichtigung des Gegenstandes vom Mieter ist auf eigene Kosten jederzeit möglich. Offensichtliche Mängel können im Nachhinein (Frist 3 Werktage in schriftlicher Form) nicht mehr gerügt werden. Diese müssen nachweislich vor der Inbetriebnahme bzw. vor Beladung des Gerätes entstanden sein.

3.4    Der Vermieter hat rechtzeitig gerügte Mängel, die bei Überlassung vorhanden waren, auf eigene Kosten zu beseitigen.

3.5    Kommt es zu einem Verzug der Anlieferung seitens der Firma KUEN GmbH, können Schadensansprüche nur vom Mieter gestellt werden, wenn dieser nachweislich einen Schaden durch den Lieferverzug hat und grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Der Mieter könnte hier vom Vertrag zurücktreten statt einer Schadensauszahlung. Der Mieter gewährt bei Verzögerung der Firma Kuen GmbH eine angemessene Nachsicht zur Anlieferung.

3.6    Mängel, Beschwerden, verursachte Schäden sowie Strafen sind unverzüglich in schriftlicher Textform zu übermitteln.

3.7    Die Zahlungspflicht des Mieters verschiebt sich bei wesentlichen Beeinträchtigungen des Mietgegenstandes um die Zeit, in der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben ist. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat der Mieter nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

4.    Berechnung der Betriebsstunden

4.1     Für die Berechnung werden alle Geräte mit einer Betriebsdauer von bis zu acht Stunden pro Tag bei bis zu 22 Werktagen im Monat zugrunde gelegt.
Werktage sind von Mo – FR (5 Tage Woche).

4.2    Wochenendarbeiten, zusätzliche Arbeitsstunden und erschwerte Einsätze sind dem Vermieter in Textform anzuzeigen. Verrechnung ist separat anzuführen.

4.3    Alle Stunden über diesen Zeitraum hinaus sind als Überstunden zu verrechnen. Nachweise bzw. Aufzeichnungen von den Betriebsstunden sind nach Aufforderung vorzulegen. Die Halbtagesmieten sind genau einzuhalten, ansonsten werden Tagessätze verrechnet. Die im Zuge einer übermäßigen Nutzung der Geräte, Fahrzeuge, Anhänger etc. entstanden Schäden/Kosten werden mit 50 % Zuschlag der Miete berechnet. Sofern der Mieter keinen geringen Schaden nachweisen kann.

4.4    Stilllegung der Geräte: Wird für ein gemietetes Geräte im Stillstand eine Mietminderung beansprucht, ist eine ausführliche schriftliche Stellungnahme vorzulegen, mit allen Dokumentationen. Auch die Wiederaufnahme muss gemeldet werden.

4.5    Die Stehzeit ist dem Kunden mit 50 Prozent der Miete zu verrechnen. Sofern diese nicht länger als 3 Werktage andauert und 50 Prozent der Betriebsstunden verrechnet werden können.
Bei Umständen, die weder der Mieter noch Vermieter zu vertreten hat (höhere Gewalt, Frost, Streik, Corona etc.) an mindestens 10 aufeinanderfolgenden Tagen, tritt Tag 11 als Stehzeit ein. Diese wird mit 25 % des Mietpreises verrechnet und der Mietvertrag wird um dieses verlängert.

5.    Preise für Miete, Zahlungen, Änderungen im Verlauf des Vertrages oder des Mietverhältnisses

5.1    Der vereinbarte Mietpreis versteht sich nur für das Gerät. Der Mieter hat sämtliche
Nebenkosten (insbesondere die Kosten für Auf- und Abladen, Transport, Betriebsstoffe, Reinigung, etc.) jeweils gesondert zu zahlen. Alle gegenüber dem Mieter als Verbraucher angegebene Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

5.2    Alle Zahlung haben in Bar oder per Überweisung ohne Abzug zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden nach der Wahl der Kuen GmbH auf die offenen Forderungen verteilt. Für Mahnungen wird je eine Gebühr von € 10.- verrechnet.

5.3    Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter jederzeit eine angemessene Vorauszahlung des Mietpreises zu verlangen.

5.4    Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter jederzeit eine angemessene unverzinsliche Kaution als Sicherheit zu verlangen.

5.5    Bei unterlassener Zahlung, Zahlungsverzug oder Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen, insbesondere Gefährdung des Eigentums von KUEN GmbH an dem vermieteten Gerät, Verschlechterung oder Vermögensverhältnisse der Mieter, Zahlungseinstellung, Scheck oder Wechselprotest, Insolvenz etc., ist die Firma KUEN GmbH berechtigt, das Gerät ohne weiteres auf Kosten des Mieters an sich zu nehmen. Hierzu hat der Mieter den Zutritt zu dem Gerät und dessen Abtransport zu ermöglichen. Im Zuge dessen ist der Vertrag aufrecht und unberührt.

5.6    Der Kunde gerät spätestens nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit in Verzug. Bei erstmaliger Mahnung fallen bereits Verzugsfolgen an.

5.7    Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Schäden vor.

5.8    Alle anfallenden Kosten werden dem zuständigen Ansprechpartner/Mieter dann in Rechnung gestellt.

6.    Selbstbehalt, Haftung

6.1    Ein Eigenverschulden durch Fahrlässigkeit ist durch die Haftungsbeschränkungsvergütung vereinbart. Jeder einzelne Schaden wird angeführt und mit einem Selbstbehalt verrechnet.
Anbei wird eine genaue Staffelung angeführt:
Neu Preis des Gerätes laut Liste bis € 15.000.- Selbstbehalt € 2.500.-
Neu Preis des Gerätes laut Liste bis € 50.000.- Selbstbehalt € 5.500.-
Neu Preis des Gerätes laut Liste bis € 100.000.- Selbstbehalt € 10.500.-
Neu Preis des Gerätes laut Liste ab € 100.000.- Selbstbehalt € 17.000.-
Für verursachte Schäden des Mietgegenstandes die durch unsachgemäßen Gebrauch sowie Überbelastung, Fehlbedienung von Geräten, Maschinen, Fahrzeugen etc. entstehen, hat der Mieter Schadensersatz in voller Höhe zu leisten. Eingeschlossen sind auch grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz.

6.2    Bei Verlust und Diebstahl werden dem Mieter eine Selbstbeteiligung von 30 % des Listenpreises verrechnet. Mindestens aber € 2.500.- Netto als Selbstbehalt des verursachten Schadens. Werden grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen ist der Wiederbeschaffungswert in voller Höhe zu bezahlen.

6.3    Wird keine Haftungsbeschränkung vereinbart, so haftet der Mieter für jeglichen Schaden der an dem Mietgerät (gleichgültig, ob vom Mieter oder von einem Dritten) verursacht wurde. Inbegriffen sind Verluste sowie Diebstahl innerhalb der Mietzeit. Aufgehoben wir dies erst bei Rückgabe des Mietgerätes bzw. Beendigung des Mietverhältnisses.

6.4    Der Mieter ist verpflichtet Mietgegenstände, die er zur Nutzung gemietet hat, soweit versicherbar, einen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Anzuführen sind Schäden aller Art, auch höhere Gewalt. Die Deckungszusage ist dem Vermieter vor Beginn des Mietverhältnisses ohne Aufforderung vorzulegen. Der Versicherungsschein ist innerhalb 14 Tagen nach verlangen bei der Firma KUEN GmbH vorzulegen. Bei Eintritt eines Schadensfalles ist der Mieter unverzüglich angehalten einen Schadensbericht zu erstellen. Dieser ist unverzüglich an seine Versicherung weiterzuleiten. Sind die Geräte zu seinen Gunsten versichert, erklärt sich der Mieter bereit bei Beginn des Mietverhältnisses die Versicherungsleistung an die Firma Kuen GmbH abzutreten. Die Kuen GmbH nimmt diese Abtretung an. Der Mieter ist verpflichtet auch alle Daten bei der Schadensmeldung z.B. Ort, Zeit, betroffene Personen etc. detailliert im Schadensbericht anzuführen, um nachträgliche Forderungen auszuschließen. Falls der Mieter versäumt Daten nicht anzuführen oder den Schaden nicht zu melden, haftet er in vollem Ausmaß und die Firma Kuen GmbH ist jeglicher Forderung entbunden.

6.5    Bei vom Mieter oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich verursachten Schäden oder Schäden gegenüber Dritten gilt die Haftungsbeschränkung nicht.

6.6    Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienungspersonal darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat.

7.    Haftungsbegrenzung des Vermieters

7.1    Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst einstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei angeführten Punkten:
    einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters;
    der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertrags zwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens;
    einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters;
    Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche sich auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung zurück zu führen sind. Eingeschlossen sind gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen, welche eine fahrlässige Pflichtverletzung oder einen Vorsatz nachweisen kann.
    Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen nur bei zutreffendem Fall.
Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

8.    Beendigung des Mietvertrages

8.1     Bei Mietverträgen, mit einem fest vereinbarten Zeitraum, ist eine Kündigung ausgeschlossen. Dasselbe gilt für eine vorzeitige Auflösung eines Mietvertrages, der auf eine unbestimmte Zeit mit einem Mindestzeitraum festgelegt ist. Nach diesem Mindestzeitraum kann unter folgender Frist schriftlich gekündigt werden:
•    ein Tag, bei Mietpreis pro Tag
•    zwei Tage, bei Mietpreis pro Woche
•    zwei Wochen, bei Mietpreis pro Monat

8.2    Die Mietgeräte sind ordnungsgemäß in sauberen, vollgetankten und vertragsgemäßen Zustand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen nach dem Ermessen der Firma Kuen GmbH zurück zu stellen. Die Firma Kuen GmbH kann auch nach Absprache einen anderen Übergabe Ort bestimmen.

Liegt kein genauer Zeitpunkt der Rückgabe vor, so ist der Mieter angehalten dies 3 Kalender Tage vor Rückgabe anzuzeigen.

8.3    Falls die Mietgeräte oder das Mietgerät direkt an den nächsten Mieter übergeben wird/werden, so endet das Mietverhältnis bei Absendung/Übergabe der/des in ordnungsmäßigen Geräten/s.

8.4    Die Mietzeit verlängert sich auf jeden Fall bei Instandhaltung, Reparaturen jeglicher Art, Stehzeiten sowie Stilllegungszeiten.

8.5    Falls das Mietgerät beim Mieter steht oder in einer anderen Fachwerkstätte (private Reparaturen sind untersagt) ist der Mietvertrag aufrecht somit wird dies als aktives Mietverhältnis verrechnet.

9.    Datenschutz

9.1     Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, die unter folgende Datenkategorien fallen:
• Name/Firma,
• Beruf/Berufsbezeichnung,
• Geburtsdatum,
• Firmenbuchnummer,
• Ansprechperson,
• Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden,
• Kontaktdaten (Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, etc.)
• Bankverbindungen, Kreditkartendaten,
• Bestelldaten,
• UID-Nummer,
• Kundenserviceanfragen,
• …

9.2    Sie haben uns die Daten über sich freiwillig zur Verfügung gestellt und wir verarbeiten diese Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung zu folgenden Zwecken:
•    Betreuung des Kunden sowie
•    für eigene Werbezwecke

beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis).

9.3    Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge, dass wir Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten. Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte an: info@kuen-gmbh.at

9.4    Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind weiters zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen.

9.5    Wir speichern Ihre Daten bis auf Widerruf.
Für diese Datenverarbeitung ziehen wir Auftragsverarbeiter heran.

9.6    Wir geben Ihre Daten an folgende Empfänger bzw. Empfängerkategorien weiter Kuen GmbH und MOSA GmbH, weiters gewünschte Firmen in Kooperation unter Vorbehalt.

9.7    Das angemessene Schutzniveau ergibt sich aus einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission nach Art 45 DSGVO.

9.8     Rechtsbehelfsbelehrung
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dafür die Datenschutzbehörde zuständig.

9.9    Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten: info@kuen-gmbh.at
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: info@kuen-gmbh.at
KUEN GmbH Pramerdorf 23, 4922 Geiersberg

9.10    Die Firma Kuen GmbH ist berechtigt, den Standort und die technischen Gerätedaten des Mietgegenstandes per globalen Ortung System (GPS) dauerhaft und regelmäßig

auch ohne besonderen Anlass festzustellen. Die Berechtigung gilt auch dafür diese Daten zu speichern und zu verarbeiten sowie zu nutzen.

10.    Sonstige Bestimmungen

10.1    Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Kuen GmbH und Kunden gilt ausschließlich die Rechtslage von Österreich. Erfüllungsort ist die jeweilige Mietstation.

10.2    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen. Bei unvorhergesehen Lücken ist gleich zu verfahren.

10.3    Für diesen Vertrag ist für die Einfachheit immer in gleicher Form formuliert. Es wird darauf hingewiesen, dass zu gleichen Teilen m/w/d behandelt wird. Es gilt das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KUEN GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Geltungsbereich

Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB. Unser Online-Shop richtet sich ausschließlich an Verbraucher.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten

Der Kaufvertrag kommt zustande mit Kuen-GmbH
Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Den Vertragstext können Sie in unserem Kunden-Login einsehen.

4. Lieferbedingungen
Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich.
Wir liefern nicht an Packstationen.

2.    Transportschäden

Werden waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportunternehmung geltend machen zu können.

6. Bezahlung

In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Kreditkarte
Mit Abgabe der Bestellung übermitteln Sie uns gleichzeitig Ihre Kreditkartendaten.

Nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber fordern wir unmittelbar nach der Bestellung Ihr Kreditkartenunternehmen zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch das Kreditkartenunternehmen automatisch durchgeführt und Ihre Karte belastet.

PayPal, PayPal Express
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

1.    Versand

Was kostet der Versand?

Die Versandkosten sind im Check-Out Prozess ersichtlich.

Wie lange dauert es, bis die Sendung bei Ihnen eingeht?

Die Lieferzeiten sind wie folgt:

Deutschland, Österreich, Schweiz

2-4 Wochen

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

9. Gewährleistung und Garantien

Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.

Kundendienst: Keine

1.    Lieferungen aus dem Ausland

Sämtliche Lieferungen werden unverzollt und unversteuert aus dem nicht europäischen Ausland geliefert.

1.   
Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

In Kürze verfügbar

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